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Sozialpädagogische Familienhilfe und Begleitetes Wohnen


Die Sozialpädagogische Familienhilfe ( SPFH) geht in und mit den Familien
auf die Suche nach neuen Wegen, um belastende Alltagssituationen und
Konflikte zu bewältigen. Die Mitarbeiterinnen der SPFH begleiten sie über
einen längeren Zeitraum. Wege zum Ziel Voraussetzung, um die Sozialpäda-
gogische Familienhilfe in Anspruch zu nehmen, ist die Bereitschaft zur Ver-
änderung, wie z.B.:

im Zusammenleben in der Familie
im Erziehungsverhalten
in alltäglichen und lebenspraktischen Bereichen
bei Kontakten außerhalb der Familie.


Die Familie kann sich mit der Mitarbeiterin beraten und Veränderungen erproben.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Eltern und Kinder in ihrer eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensbewältigung (Hilfe zur Selbsthilfe), wie der §31 des Kinder und Jugendhilfegesetzes fordert.


Das Begleitete Wohnen - Familien eine Richtung geben

Das Begleitete Wohnen ist ein Angebot für Familien in schwierigen Lebenssituationen, die Unterstützung im Alltag brauchen. Oft leben die Familienmitglieder aufgrund der Situation in Verwirrung und Chaos, bildlich wie real. Sie wissen nicht mehr weiter. Hier gilt es, zunächst Strukturen aufzubauen und Regeln zu entwickeln, um eine neue Richtung zu finden.

Wege zum Ziel
Voraussetzung, um das Begleitete Wohnen in Anspruch zu nehmen, ist die Bereitschaft zur Mitarbeit. An die Hand genommen, können Mitglieder der Familie neue Strukturen und Regeln zu einem Thema erproben, wie z.B. :

bei der Förderung der Kinder
zur Bewältigung des Haushaltes
bei der Geldverwaltung.


Das Begleitete Wohnen basiert auf der Rechtsgrundlage des § 20 und 27 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.


Leitung Begleitetes Wohnen / SPFHFamilienhilfezentrum Mitte
Ansprechpartnerin: Ute WirtzLeitung: Ludger Thiesmeier
Kantstraße 30Grünstraße 12, 47051 Duisburg
47166 DuisburgTelefon 0203 2 86 56 - 0
Telefon 0203 9 94 06 - 24Telefax 0203 2 86 56 - 48
uw@caritas-duisburg.delt@caritas-duisburg.de