Kontaktbeschränkungen
- Kontaktbeschränkungen: Sind entfallen. Jeder kann Besuch empfangen und abgeholt werden.
- Testungen: Eine neue Allgemeinverfügung gibt es in NRW bisher nicht, jedoch ist die Coronaschutzverordnung ab dem 23.12.2022 geändert.
- Alle Besucher müssen vor dem Besuch im Altenheim einen Selbsttest machen. Dieser muss negativ sein. Die Besucher brauchen keinen Nachweis hierüber vorlegen. Wir sind verpflichtet, dem Wort des Besuchers zu glauben. Bei konkreten Verdachtsmomenten oder Symptomen, müssen wir hier testen und der Besucher darf das nicht verweigern. Hier würde ein Selbsttest unter Aufsicht ausreichen.
- Unsere Testzeiten bleiben so bestehen, wie sie sind, denn das ist trotzdem gefordert.
- Das Tragen der FFP 2 Maske bleibt für Besucher und Mitarbeiter bestehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Corona-Update-Seite der Stadt Duisburg sowie auf der Infoseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.