Mitarbeitervertretung
Folgende Mitwirkungsformen sind in der MAVO dazu geregelt:
- Anhörung und Mitberatung
- Vorschlagsrecht
- Antragsrecht
- Zustimmung
Die MAV ist immer dann zuständig, wenn es um tarifliche und soziale Rechte im Verband geht. Sie kann jederzeit von den Mitarbeiter*innen kontaktiert werden bei Themen wie:
- Höhergruppierung
- Arbeitszeiten
- Konflikte mit Kolleg*innen und Vorgesetzen
- Ungleichbehandlung unterschiedlichster Art