Psychosoziale Prozessbegleitung
Die Psychosoziale Prozessbegleitung kann im Idealfall vor Erstattung der Anzeige
beginnen und bis zum rechtskräftigen Urteil sowie darüber hinaus andauern.
Die Beiordnung der Psychosozialen Prozessbegleitung erfolgt durch die zuständigen
Richter*innen auf persönlichen Antrag der verletzten Zeug*innen.
Die Psychosoziale Prozessbegleitung
- unterstützt bei der Antragstellung auf die Beiordnung
- bereitet die verletzten Zeug*innen bestmöglich auf alle Stadien des Verfahrens vor
- klärt über Rechte und Pflichten der verletzten Zeug*innen auf
- informiert umfassend und dem Alter entsprechend über den Ablauf des Strafverfahrens
- stärkt die Zeug*innen und unterstützt die eigene Entscheidungsfindung
- bindet bei Bedarf die Familie mit entsprechender Unterstützung ein
- entlastet und stabilisiert in Krisensituationen während des Strafverfahrens
- kooperiert mit anderen beteiligten Personen bzw. Institutionen
- informiert über weitergehende Unterstützung- und Beratungsangebote
Gesetzliche Grundlagen der Psychosoziale Prozessbegleitung
- Gesetz der Psychosozialen Prozessbegleitung (PsychPbG)
- Rechtsanspruch auf Beiordnung einer Psychosozialen Prozessbegleitung nach § 406g Strafprozessordnung
- kostenloses Angebot für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
- kein Zeugnisverweigerungsrecht der Psychosozialen Prozessbegleitung
- Einstieg zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens möglich
Für wen ist die Psychosoziale Prozessbegleitung?
- für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende als verletzte Zeug*innen von Gewalt- und Sexualdelikten
- für Frauen und Männer, die im Rahmen von Beziehungstaten wie häuslicher Gewalt und Sexualstraftaten zu verletzten Zeug*innen geworden sind
- für Frauen und Männer, die verletzte Zeug*innen von sexueller Ausbeutung oder von Gewalt- und Sexualdelikten geworden sind
Die Psychosoziale Prozessbegleitung des Caritasverbandes Duisburg e.V.
- bietet eine sozialpädagogisch und strafrechtlich erfahrene Fachkraft mit einer spezifischen und interdisziplinären Zusatzqualifikation zur professionellen Betreuung und Begleitung verletzter Zeug*innen
- führt keine Gespräche mit Zeugen*innen über strafrelevante Sachverhalte
- verfolgt keine eigenen Interessen am Verfahrensausgang
- bewahrt absolute Neutralität gegenüber dem Strafverfahren
Bei Fragen zu diesem Angebot freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!