Ambulante Rehabilitation Sucht
Dauer der Behandlung
Die Rehabilitation umfasst einen zeitlichen Rahmen von sechs bis maximal 18 Monaten und wird in der Regel vom Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse finanziert, sodass für die Behandelten selbst keine Kosten entstehen. Die Erstbewilligung beinhaltet zunächst meist 40 Einzel- und Gruppengespräche sowie vier Bezugsgruppengespräche (Gespräche für die Betroffenen und Ihre Angehörigen) für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Antragstellung
Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich. Die Antragstellung für eine Ambulante Rehabilitation Sucht bei Abhängigkeit von illegalen Substanzen muss über eine Drogenberatungsstelle erfolgen.
Rahmenbedingungen
Die Betroffenen sollten zur Vorbereitung auf die Therapie zuvor über mindestens vier Wochen an einer Orientierungsgruppe teilnehmen. In der Orientierungsgruppe und den begleitenden Einzelgesprächen sollten der Wunsch und die Bereitschaft an der Lösung des Suchtproblems deutlich werden. Voraussetzung ist auch, dass die Betroffenen mindestens vier Wochen vor der Antragstellung abstinent sind.
Wir sind für Sie da und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Die Rehabilitation umfasst einen zeitlichen Rahmen von sechs bis maximal 18 Monaten und wird in der Regel vom Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse finanziert, sodass für die Behandelten selbst keine Kosten entstehen. Die Erstbewilligung beinhaltet zunächst meist 40 Einzel- und Gruppengespräche sowie vier Bezugsgruppengespräche (Gespräche für die Betroffenen und Ihre Angehörigen) für einen Zeitraum von sechs Monaten.
Antragstellung
Bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich. Die Antragstellung für eine Ambulante Rehabilitation Sucht bei Abhängigkeit von illegalen Substanzen muss über eine Drogenberatungsstelle erfolgen.
Rahmenbedingungen
Die Betroffenen sollten zur Vorbereitung auf die Therapie zuvor über mindestens vier Wochen an einer Orientierungsgruppe teilnehmen. In der Orientierungsgruppe und den begleitenden Einzelgesprächen sollten der Wunsch und die Bereitschaft an der Lösung des Suchtproblems deutlich werden. Voraussetzung ist auch, dass die Betroffenen mindestens vier Wochen vor der Antragstellung abstinent sind.
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