Konzepte & Maßnahmen
Seit 2011 gilt in den NRW-Bistümern eine "Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen". Unsere Einrichtungen müssen ein sicherer Ort für die uns anvertrauten Menschen sein. Um dies zu gewährleisten, gibt es in unserem Verband verschiedene Maßnahmen.
Gemäß dieser Präventionsordnung müssen die Träger ein "Institutionelles Schutzkonzept" (ISK) entwickeln und umsetzen. Im ISK werden die in den Einrichtungen vorhandenen Strukturen, Konzepte, Regelungen und Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt und grenzverletzendem Verhalten festgehalten. Im Jahr 2023 haben wir unser ISK aktualisiert.
Konkrete Präventionsmaßnahmen in unserem Verband sind:
- Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung unserer Einrichtungen und Dienste
- Leitlinien zum Krisen- und Notfallmanagement
- Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung unserer Einrichtungen und Dienste
- Leitlinien zum Krisen- und Notfallmanagement
- Dienstanweisung bei Kindeswohlgefährdung
- Dienstanweisung zum Vorgehen bei sexuellen Übergriffen und Gewalt
- Checklisten und Verhaltenskodex
- erweitertes Führungszeugnis und Selbstverpflichtung unserer Mitarbeitenden
- Checklisten und Verhaltenskodex
- erweitertes Führungszeugnis und Selbstverpflichtung unserer Mitarbeitenden
- regelmäßige Online-Unterweisung und Praxisschulung für alle mit Kontakt zu Schutzbefohlenen.
Unsere Fachstelle für sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen bietet zudem wiederkehrend Schulungen zum Thema an. Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen sowie Beratung bei Verdachtsfällen bieten unser Präventionsbeauftragter und zwei Insoweit erfahrene Fachkräfte (InsoFa).
Sämtliche Unterlagen wie beispielsweise Präventionsordnung, Institutionelles Schutzkonzept, Gewaltschutzkonzept und Dienstanweisung zum Vorgehen bei (sexualisierter) Gewalt sind für alle Mitarbeitenden über das QM-Handbuch jederzeit digital zugänglich.
Unsere Fachstelle für sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen bietet zudem wiederkehrend Schulungen zum Thema an. Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen sowie Beratung bei Verdachtsfällen bieten unser Präventionsbeauftragter und zwei Insoweit erfahrene Fachkräfte (InsoFa).
Sämtliche Unterlagen wie beispielsweise Präventionsordnung, Institutionelles Schutzkonzept, Gewaltschutzkonzept und Dienstanweisung zum Vorgehen bei (sexualisierter) Gewalt sind für alle Mitarbeitenden über das QM-Handbuch jederzeit digital zugänglich.
Das Ruhrbistum Essen und unser Dachverband bieten weitere Informationen zum Thema:
HIER finden Sie Präventionsmaßnahmen, Fortbildungen und Curricula im Bistum Essen sowie sämtlichen Beratungsstellen in NRW.
Der Deutsche Caritasverband stellt HIER eine umfangreiche Materialsammlung zur Prävention sexualisierter Gewalt zur Verfügung. HIER können Sie verschiedene Artikel und Interviews aus dem Caritas-Magazin "Sozialcourage" nachlesen. Zahlreiche Literaturempfehlungen zum Thema finden Sie HIER.
Bitte melden Sie sich bei Fragen oder Verdachtsfällen bei den angegebenen Kontaktpersonen!