Erziehungsstellen & mehr
Der Caritasverband Duisburg e.V. bietet die Betreuungsform "Pflegefamilie" als Erwerbstätigkeit in drei verschiedenen Formen an:
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die Erziehungsstelle, gemäß §33.2 SGB VIII
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die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (SPLG), gemäß §34 SGB VIII
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die Sonderpädagogische Pflegestelle, gemäß 33.2 SGB VIII
In allen drei Formen werden Pflegekinder durch die Pflegeperson im eigenen Haushalt betreut.
Die Erziehungsstelle (§33.2 SGB VIII) ist eine Form der Vollzeitpflege, bei der die Pflegeperson nicht zwingend pädagogisch ausgebildet sein muss. Die Tätigkeit ist nicht sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Die Aufgaben umfassen pädagogische Betreuung und Alltagsbegleitung. Die Betreuungsform ist familiär, die Finanzierung erfolgt durch Pflegegeld und Erziehungsbeitrag. Die Zielgruppe sind Kinder mit Förderbedarf. Es besteht eine Trägerbindung, der Vertrag wird zwischen Träger, Jugendamt und Erziehungsstelle geschlossen. Die institutionelle Einbindung erfolgt durch Fachberatung des Trägers. Es ist keine Betriebserlaubnis erforderlich.
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft / SPLG (§34 SGB VIII) ist eine stationäre Hilfe, bei der die Pflegeperson pädagogisch ausgebildet sein muss. Sie ist steuer- und sozialversicherungspflichtig beim Träger beschäftigt. Die Aufgaben umfassen pädagogische Betreuung, Förderangebote, Alltagsbegleitung und Elternarbeit. Die Betreuungsform ist familiär und professionell. Die Finanzierung erfolgt durch Vergütung durch den Träger. Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche mit komplexen Problemlagen. Es besteht eine Trägerbindung, der Vertrag wird zwischen Träger, Jugendamt und der SPLG geschlossen. Die institutionelle Einbindung erfolgt durch Supervision, Fortbildung und fachliche Unterstützung durch den Träger. Eine Betriebserlaubnis ist erforderlich und der Lebensort ist gleichzeitig der Arbeitsort.
Die Sonderpädagogische Pflegestelle (SGB 33.2 SGB VIII) ist eine Form der Vollzeitpflege, bei der empfohlen wird, dass die Pflegeperson über eine pädagogische Vorausbildung verfügt. Die Tätigkeit ist nicht sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Die Aufgaben umfassen individuelle Förderung, Alltagsbetreuung und Inklusion. Die Betreuungsform ist familiär und intensiv. Die Finanzierung erfolgt durch Pflegegeld und Erziehungsbeitrag, außerdem ist eine anteilige Übernahme von Betreuungskosten, ggf. Kostenübernahme durch Eingliederungshilfe möglich. Die Zielgruppe sind Kinder mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Bedarf. Es besteht eine Trägerbindung, der Vertrag wird zwischen Träger, Jugendamt und Pflegefamilie geschlossen. Die institutionelle Einbindung erfolgt durch Fachberatung des Trägers. Es ist keine Betriebserlaubnis erforderlich und die Betreuungsform ist inklusionsorientiert.
Sie können sich vorstellen, Familie zum Beruf zu machen und ein Kind bei sich aufzunehmen? Dann melden Sie sich gerne bei uns - wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!