Ambulante Weiterbehandlung und Nachsorge
Ambulante Weiterbehandlung
Diese Maßnahme kann bei weiterem medizinischen Bedarf im ambulanten Setting nach stationärer suchtmedizinischer Rehabilitation gemeinsam mit der stationären Rehabilitationseinrichtung beantragt werden. Sie muss innerhalb von einer Woche nach der regulär abgeschlossenen bzw. verkürzten stationären Rehabilitation begonnen werden und umfasst 40 Einzel- und Gruppengespräche sowie vier Bezugsgruppengespräche, welche für einen Zeitraum von sechs Monaten gemeinsam mit den Angehörigen in Anspruch genommen werden können. Eine Verlängerung um weitere 40 + 4 Einheiten kann bei Bedarf beantragt werden.
Die wöchentlichen Einzel- und Gruppengespräche sowie die medizinischen Untersuchungen dienen der Unterstützung bei der Stabilisierung der Abstinenz sowie der Wiedereingliederung in den Lebensalltag.
Ambulante Nachsorge
Diese Maßnahme steht Betroffenen nach einer regulär abgeschlossenen stationären suchtmedizinischen Rehabilitation zu und kann daher nahtlos vor Bewilligungseingang, spätestens jedoch nach drei Monaten begonnen werden. Sie umfasst 20 Einzel- und Gruppengespräche sowie zwei Bezugsgruppengespräche, welche für einen Zeitraum von sechs Monaten gemeinsam mit den Angehörigen in Anspruch genommen werden können. Eine Verlängerung um weitere 20 + 2 Einheiten ist in Ausnahmefällen möglich. Die Behandlung muss jedoch innerhalb von 12 Monaten nach der Entlassung aus der stationären Behandlung beendet werden.
Die Ambulante Nachsorge dient der Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Lebensalltag sowie der Vertiefung und Stabilisierung des in der stationären Behandlung Erlernten mit Schwerpunkt auf den Gruppengesprächen. Die Antragstellung erfolgt in der stationären suchtmedizinischen Rehabilitation.
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