Worum geht es bei der Aufarbeitung?
Die Caritas Duisburg will mit ihrer Aufarbeitung das erlittene Unrecht sichtbar machen, das Leid der Betroffenen anerkennen, ihnen Raum und Gehör verschaffen sowie ihre Perspektive verbindlich in den Aufarbeitungsprozess einbinden. Dabei stellt sich die Caritas Duisburg ihrer Verantwortung für das Geschehene. Dies schließt ausdrücklich auch das eigene Verhalten ein, insbesondere dann, wenn ein mögliches Fehlverhalten oder institutionelle Versäumnisse zu benennen und Konsequenzen für die Zukunft abzuleiten sind.
Unter dem Begriff „Aufarbeitungsprozess“ werden alle Anstrengungen zusammengefasst, die von einer Institution unternommen werden, um Taten sexualisierter, körperlicher und
psychischer Gewalt, die meist schon länger zurückliegen, aufzuarbeiten. Aufarbeitung ist keine Vergangenheitsbewältigung, sondern zukunftsgerichtete Vergangenheitsvergegenwärtigung.
Dabei werden die unterschiedlichen Erfahrungen berücksichtigt, die Betroffene gemacht haben. Die öffentliche Bekundung der Verantwortungsübernahme ist ein wichtiger symbolischer Schritt.
Sie macht deutlich, dass die Institution die Aufarbeitung als Anfrage an sich selbst versteht, verbunden mit der klaren Erwartung, dass dies Konsequenzen hat.¹
Abschlussbericht
Im Rahmen der Aufarbeitung hat die Caritas Duisburg zwei unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen beauftragt: eine Archivrecherche und eine Interviewstudie mit Betroffenen. Die Ergebnisse beider Untersuchungen werden in einem gemeinsamen Abschlussbericht enthalten sein, der voraussichtlich im Frühjahr 2027 veröffentlicht wird.
Weitere Informationen zu den beiden Untersuchungen finden Sie hier.
Erinnerungskultur
Erinnerungskultur ist wesentlicher Bestandteil verantwortungsvoller Aufarbeitung. Sie hält das erlittene Unrecht sichtbar, würdigt die Erfahrungen der Betroffenen und macht deutlich, dass das Geschehene nicht in Vergessenheit gerät. So trägt sie außerdem dazu bei, aus der Vergangenheit verbindliche Konsequenzen für Gegenwart und Zukunft zu ziehen und die Wiederholung vergangener Fehler zu vermeiden.
Eine nachhaltige Form des Erinnerns setzt die sorgfältige und vollständige Untersuchung des Unrechts voraus. Erst wenn das geschehene Unrecht umfassend untersucht und benannt ist, kann eine nachhaltige Erinnerungskultur wachsen. Nach Abschluss des Aufarbeitungsprozesses werden deshalb verschiedene Formen des Erinnerns gemeinsam mit Betroffenen geprüft.
¹ Vgl. „Institutionen übernehmen Verantwortung. Empfehlungen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.“ Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs,
S. 12 und S. 18.